KLINIKEN UND KRANKENHÄUSER
Die Trinkwasserverordnung findet hier zusammen mit der Richtlinie für Krankenhäuser Anwendung. In den hochsensiblen Bereichen (OP-Bereich, Intensivstation etc.) sind die Grenzwerte für Keime deutlich niedriger als in öffentlichen Bereichen.
In Krankenhäusern ist das Risiko zur Ansteckung mit Legionellen und anderen Keimen besonders hoch. Das Immunsystem von durch Krankheiten geschwächte Patienten bietet oft nicht genügend Abwehrmechanismen, um einer Infektion zu widerstehen. Daher gilt in den kritischen Bereichen auch ein Legionellen-Grenzwert von 0 KBE und nur in den weniger sensiblen Bereichen der übliche technische Maßnahmewert von 100 KBE. Der Betreiber sollte daher seine Trinkwasseranlage in kürzeren Untersuchungsintervallen systemtechnisch auf Legionellen untersuchen lassen. Zur Erfüllung seiner Verkehrspflicht sind darüber hinaus auch in den sensiblen Bereichen ergänzenden Beprobungen nach der verschärften Methode Zweck „C“ vorzunehmen, um das Trinkwasser so wie vom Patienten genommen direkt zu prüfen.
Voraussetzung für eine rechtssichere Trinkwasseruntersuchung ist gerade auch in diesen Einrichtungen die richtige Bestimmung der notwendigen Anzahl und der richtigen Stellen, an der eine Beprobung durchzuführen ist. Hier liegen oft Unsicherheiten vor, die dem Betreiber keine Rechtssicherheit garantieren. Auch eine erhöhte Anzahl an Wasserproben hilft hier wenig und erhöht nur den Aufwand für den Betreiber. Der technische Sachverständige kann dies gemeinsam mit dem Hygieniker im Krankenhaus lösen und dem Betreiber Kosten und Risiken sparen.
Für Krankenhäuser und Klinken führen wir partielle und komplette Schwachstellen- und Gefährdungsanalysen durch, um das Risiko einer Kontamination der Trinkwasseranlage zu minimieren.