HÄUFIGE FRAGEN
Wie infiziert man sich an Legionellen?
Grundsätzlich über das Einatmen von sogenannten Aerosolen aus dem Wasser. Derartige Aerosole entstehen beim Duschen (Dampf) und bei anderen Entnahmequellen (Wasserhahn).Aerosole können aber auch an vielen anderen Stellen auftreten: Oberfläche in Schwimmbecken, Whirpools, Waschhallen usw. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet dagegen nicht statt bzw. ist weitgehend ausgeschlossen. Wundinfektionen sind äußerst selten und auch normales Essen und Trinken spielen keine Rolle. Nur wenn dabei erregerhaltiges Wasser versehentlich in die Luftröhre gelangt, können Infektionen entstehen.
Welche Personengruppen haben ein erhöhtes Infektionsrisiko?
Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem wie beispielsweise sind Diabetiker erhöht betroffen. Auch ältere Menschen sind gefährdeter als jüngere Generationen. Wobei der aktulle Zustand des Immunsystems von entscheidender Bedeutung ist. Ein geschwächter junger Mensch (durch Krankheit, Überlastung durch Sport oder Stress) kann weit aus gefährdeter sein, wenn durch die Anstrengung sein Immunsystem angegriffen ist und er unter der Dusche einer höheren Anzahl von Legionellen ausgesetzt wird. Allgemein erkranken Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Kinder sind meist nur sehr selten betroffen und wesentlich immuner gegen den Krankheitserreger. Kleinkinder unter einem Jahr scheinen gänzlich immun gegen Legionellen zu sein.
Wie kommen Legionellen in die Hausinstallation?
Ein Großteil der Legionellen schwimmt nicht frei im Wasser umher sondern sind eingelagert in den Wuchsbelegen (Biofilmen) innerhalb der Hausinstallation (Rohre, Ventile, Armaturen,. Filter usw.) In derartigen Biofilmen, sogenannte „Ökosysteme“ bestehend aus oft vielschichtigen Kalkablagerungen, Korrosionsmaterialien, Schlämmen und anderen Mikroorganismen können Legionellen wirkungsvoll gegen Desinfektionsmaßnhahmen geschützt überleben.
Sind alle Grenzwertüberschreitungen meldepflichtig?
Meldungen an das Gesundheitsamt sind nötig, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten wird.
Was ist bzgl. Meldefristen bei Überschreitungen zu beachten?
Eine Überschreitung ist dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Bei geringen Überschreitungen liegt die Zeitspanne größer (z.B. 1 Woche) als bei höher kontaminierten Gebäuden. Hier sollte der UsI (Betreiber) die Überschreitung sofort bzw. innerhalb weniger Tage anzeigen. Unabhängig ist der UsI verpflichtet, je nach Ausmaß der Kontamination, Sofortmaßnahmen ergreifen, um eine Gefährdung des Nutzerkreises zu vermeiden.
Was besagt die Anzeigepflicht gemäß dem IfSG (Infektionsschutzgesetz)?
Eine Erkrankung mit Legionellen, sprich Legionärskrankheit/Legionose, sind gemäß dem IfSG meldepflichtig.
Was muss getan werden, wenn der technische Maßnahmenwert überschritten ist?
Bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes ist der UsI/Betreiber verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt Meldung zu informieren. Außerdem hat er unverzüglich:
- Innerhalb 4 Wochen eine Nachbeprobung auf Basis einer weitergehenden Untersuchung
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen
- diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen
- eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
- die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
Ein- und Zweifamilienhäusern – warum sind diese nicht untersuchungspflichtig?
In der Trinkwasserverordnung zählen Ein- und Zweifamilienhäuser per Definition nicht zu den Großanlagen und eine nicht durchgeführte präventive Untersuchung stellt keine Ordnungswidrigkeit dar.
Was ist eine Großanlage?
Die geänderte Trinkwasserverordnung hat nun direkt im Verordnungstext definiert, was eine Großanlage ist (§ 3 Nummer 12). Diese Definition ist in Analogie zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik:
Eine „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ ist eine Anlage mit
a) Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
b) einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung
Wer ist zur Meldung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt verpflichtet?
Bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes ist das Labor verpflichtet, das Gesundheitsamt direkt zu informieren. Der UsI/Betreiber ist unabhängig davon in der Verantwortung sicherzustellen, dass eine unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt ausgeführt wurde. Der Betreiber (UsI) ist verpflichtet, alle Untersuchungsergebnisse schriftlich zu dokumentieren und 10 Jahre lang aufzubewahren.
Bei den Betreiberuntersuchungen wird die Trinkwasser-Installation systemtechnisch untersucht. Was bedeutet das?
Bei der Untersuchung auf das Vorkommen von Legionellen in Trinkwasser-Installationen im Sinn der Trinkwasserverordnung geht es ausschließlich um die Feststellung, ob die Trinkwasser-Installation in ihren zentralen Teilen mit Legionellen belastet ist.
Dabei werden insbesondere Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher sowie die Rohrleitungen, in denen Trinkwasser zirkuliert, beprobt. Technische Details über technisch sinnvolle Probennahmestellen sind im DVGW-Arbeitsblatt W 551 beschrieben.
Was heißt öffentliche oder gewerbliche Tätigkeit?
Unter öffentlicher Tätigkeit versteht die Trinkwasserverordnung die Abgabe an einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis (z.B. Kindergärten, Schulen, Justizvollzugsanstalten).
Unter gewerblicher Tätigkeit versteht die Trinkwasserverordnung, wenn das gezielte Zurverfügungstellen von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit geschieht.
Gibt es Anzeigepflichten bei Trinkwasser-Installationen in Gebäuden gegenüber dem Gesundheitsamt?
In der Zweiten Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung zum 14.12.2012 ist die Anzeige des Bestandes an Großanlagen weggefallen.
Weiterhin gelten jedoch folgende Anzeigepflichten:
a.) Allgemeine Anzeigepflichten:
wenn aus den Trinkwasser-Installationen in Gebäuden (Anlagen der ständigen Wasserverteilung) Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, sind folgende Anzeigepflichten zu beachten:
- die Errichtung einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus;
- die erstmalige Inbetriebnahme oder die Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus sowie die Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage oder von Teilen von ihr innerhalb von drei Tagen;
- die bauliche oder betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann, spätestens vier Wochen im Voraus;
- der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an einer Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person spätestens vier Wochen im Voraus.
b.) wenn Nichttrinkwasseranlagen wie z.B. Regenwassernutzungsanlagen oder Dachablaufwasseranlagen im Gebäude neben der Trinkwasser-Installation vorhanden sind:
unverzügliche Anzeige von Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das keine Trinkwasserqualität (z.B. Dachablaufwasseranlagen) hat, und die im Haushalt zusätzlich zu den Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 installiert sind, an das Gesundheitsamt.
Was bezeichnet man mit Pontiac Fieber?
Pontiac Fieber ist eine „Unterstufe“ einer Legionelleninfektion und verläuft i.d.R. analog einer leichten Sommergrippe und klingt genauso meist ohne Folgen wieder ab.
Welche Inkubationszeit ergibt sich bei einer Legionellen-Erkrankung? (Legionose)
Sie beträgt für die Legionose ca. 2 bis 10 Tage, in seltenen Fällen bis zu 2 Wochen.
Welche Warmwassertemperaturen müssen in Trinkwasser-Hausinstallationen eingehalten werden?
Gemäß der DIN 1988 und dem DVGW W551 wird verlangt, dass am Ausgang des Warmwasserspeichers/Erzeugers die sogenannte Vorlauftemperatur (VL) > 60°C beträgt. Die Rücklauftemperatur (RL=Zirkulation) aus dem Gebäude soll > 55°C betragen. Dies sind zwei unabhängige Werte, d.h. falls mit einer Vorlauftemperatur von 60°C die notwendige Rücklauftemperatur von > 55°C nicht erreicht werden kann, so ist die Vorlauftemperatur entsprechend zu erhöhen.
Aus energetischen Gründen sollte Differenz zwischen VL/RL < 5Kelvin betragen.
Was bezeichnet man mit Systemtemperatur in Hausinstallationen?
Gemäß der DIN 1988 ist eine Systemtemperatur für die Gebäude von > 55°C vorgeschrieben. Die EN 806 unterscheidet nicht mehr zwischen Warmwasservorlauf und Rücklauf (Zirkulation) und verlangt eine Systemtemperatur von generell > 60°C für die gesamte Warmwasser-Hausinstallation. Der Vorlauf ist dann entsprechend einzuregeln.
Welche Leistung sollte Zirkulationspumpe haben?
Eine hohe Leistung ist einerseits wesentlich, um das Delta t (Spreizung zwischen Vorlauf und Zirkulation) gering zu halten. Anderseits darf die Förderleistung im System bestimmte Werte nicht überschreiten, um übermäßigen Materialabtrag, und Geräusche durch Verwirbelungen in den Rohrleitungen zu vermeiden. Die Strömungsgeschwindigkeit sollte < 1,0m/s und bei Kupferleitungen < 0,5m/s nicht überschreiten.
Warum und wo müssen Probe-Entnahmeventile installiert werden?
Gemäß der TrinkwV sind vorgeschriebene abflammbare Entnahmeventile zu Beprobung des Vor- und Rücklaufs von Trinkwasseranlagen Pflicht. Die Probe-Entnahmeventile verfügen über keinen bzw. nur einen geringen Totraum, um das Risiko einer Einlagerung von Keimen zu minimieren.
Das Probe-Entnahmeventil für die Zirkulation/Rücklauf ist vor der Zirkulationspumpe und nicht zwischen TW-Speicher und Zirkulationspumpe zu installieren.
Wie oft müssen Rückspülfilter betätigt werden?
Rückspülfilter sind in dem Kaltwasser-Hauseingang notwendig, um die Hausinstallation und Armaturen vor grobkörnige Schwebepartikel zu schützen. Diese Rückspülfilter sind gemäß der DIN EN 1988 und EN 806 unabhängig vom Verschmutzungsgrad alle 2 Monate zu spülen, um eine Verschmutzung und mögliche Keimeinlagerung zu begegnen (die Spülung ist dokumentieren).
Wie oft müssen die Filtereinsätze in Kerzenfiltern ausgetauscht werden?
Analog zu Rückspülfiltern finden Kerzenfilter ebenfalls Anwendung in Kaltwasser-Hauseingang. Das Filtermaterial ist unabhängig vom Verschmutzungsgrad alle 6 Monate zu erneuern (der Wechsel ist zu dokumentieren).
Warum ist das Rückschlagventil an der Zirkulationspumpe so wichtig?
Vor der Zirkulationspumpe ist auf der Druckseite zum Speicher hin ein Rückschlagventil einzubauen. Fehlt dieses, besteht die Gefahr, dass das erwärmte Wasser bei einer Entnahme in dem Gebäude über die Zirkulationsleitung zur Zapfstelle fließen kann.
Wie müssen Sicherheitsventile beim Kaltwasserzulauf zum Warmwasserspeicher installiert sein?
Zwischen dem Sicherheitsventil und dem Speicher dürfen sich keine Armaturen und Ventile befinden. Sicherheitsventile sind senkrecht zu installieren. Die Anbindung des Sicherheitsventils an den Kaltwasserzulauf sollte so kurz wie möglich sein, um Stagnationswasser zu vermeiden. Sicherheitsventile sind gemäß DIN EN 806 alle 6 Monate zu überprüfen.
Hinweis: Der Kaltwasseranschluss an einem druckfesten Trinkwasserspeicher sollte immer über der höchsten Stelle angeordnet sein, damit die Wartung des Sicherheitsventils einfach ist und bei Verwendung eines Trinkwasserspeichers dieser beim Austausch/Wartung des Ventils nicht zuvor erst entleert werden muss.
Darf die Warmwasser-Speichertemperatur schwanken bzw. abgesenkt werden?
Der Warmwasserspeicher ist gemäß der DIN EN 1988 und dem DVGW Arbeitsblatt W551 permanent so zu betreiben, dass die Temperatur von dem Warmwasser am Austritt aus dem Speicher > 60°C beträgt. Eine Unterschreitung ist nur im Minutenbereich zugelassen und darf nicht symptomatisch sein, ansonsten sind Abhilfemaßnahmen notwendig.
Wie schnell muss Warmwasser warm bzw. Kaltwasser kalt werden? Welche Temperatur-Sollwerte an den Zapfstellen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Gemäß den Regelwerken gelten folgenden Werte am Auslauf der Zapfstellen (sofern kein Thermostat vorhanden ist):
Warmwasser nach 30 Sekunden > 55°C
Kaltwasser nach 30 Sekunden < 25°C
Liegt das Kaltwasser über den 25°C, so ist das Kaltwasser wie Warmwasser zu behandeln und unterliegt den gleichen Maßgaben zu Überprüfung und Beurteilung wie das Warmwasser.
Sofern die geforderte Warmwasser-Temperatur nicht erreicht wird, besteht ein erhöhtes Risiko für eine Kontaminierung mit Keimen. Entsprechende Maßnahmen zu Erreichung der Soll-Vorgaben sind umzusetzen.
Was ist ein UsI?
Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation bzw. der Betreiber einer Trinkwasser Großanlage.
Hinweise zu bestimmten Bauteilen und Maßnahmen
- Gemäß der TrinkwV sind vorgeschriebene abflammbare Entnahmeventile zu Beprobung des Vor- und Rücklaufs von Trinkwasseranlagen Pflicht. Die Probe-Entnahmeventile verfügen über keinen bzw. nur einen geringen Totraum, um das Risiko einer Einlagerung von Keimen zu minimieren.
- Das Probe-Entnahmeventil für die Zirkulation/Rücklauf ist vor der Zirkulationspumpe und nicht zwischen TW-Speicher und Zirkulationspumpe zu installieren.
- Wie oft müssen Rückspülfilter betätigt werden? Rückspülfilter sind in dem Kaltwasser-Hauseingang notwendig, um die Hausinstallation und Armaturen vor grobkörnige Schwebepartikel zu schützen. Diese Rückspülfilter sind gemäß der DIN EN 1988 und EN 806 unabhängig vom Verschmutzungsgrad alle 2 Monate zu spülen, um eine Verschmutzung und mögliche Keimeinlagerung zu begegnen (die Spülung ist dokumentieren).
- Wie oft müssen die Filtereinsätze in Kerzenfiltern ausgetauscht werden? Analog zu Rückspülfiltern finden Kerzenfilter ebenfalls Anwendung in Kaltwasser-Hauseingang. Das Filtermaterial ist unabhängig vom Verschmutzungsgrad alle 6 Monate zu erneuern (der Wechsel ist zu dokumentieren).
- Warum ist das Rückschlagventil an der Zirkulationspumpe so wichtig?
- Vor der Zirkulationspumpe ist auf der Druckseite zum Speicher hin ein Rückschlagventil einzubauen. Fehlt dieses, besteht die Gefahr, dass das erwärmte Wasser bei einer Entnahme in dem Gebäude über die Zirkulationsleitung zur Zapfstelle fließen kann.
- Wie müssen Sicherheitsventile beim Kaltwasserzulauf zum Warmwasserspeicher installiert sein? Zwischen dem Sicherheitsventil und dem Speicher dürfen sich keine Armaturen und Ventile befinden. Sicherheitsventile sind senkrecht zu installieren. Die Anbindung des Sicherheitsventils an den Kaltwasserzulauf sollte so kurz wie möglich sein, um Stagnationswasser zu vermeiden. Sicherheitsventile sind gemäß DIN EN 806 alle 6 Monate zu überprüfen. Hinweis: Der Kaltwasseranschluss an einem druckfesten Trinkwasserspeicher sollte immer über der höchsten Stelle angeordnet sein, damit die Wartung des Sicherheitsventils einfach ist und bei Verwendung eines Trinkwasserspeichers dieser beim Austausch/Wartung des Ventils nicht zuvor erst entleert werden muss.
- Darf die Warmwasser-Speichertemperatur schwanken bzw. abgesenkt werden? Der Warmwasserspeicher ist gemäß der DIN EN 1988 und dem DVGW Arbeitsblatt W551 permanent so zu betreiben, dass die Temperatur von dem Warmwasser am Austritt aus dem Speicher > 60°C beträgt. Eine Unterschreitung ist nur im Minutenbereich zugelassen und darf nicht symptomatisch sein, ansonsten sind Abhilfemaßnahmen notwendig.