WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFTEN
In vielen tausend Wohnungen werden von uns regelmäßig Trinkwasserproben genommen. Gerade bei Mietshäusern ist eine präventive Überprüfung der Gebäude sehr wesentlich, um unangenehme Überraschungen bei einer Untersuchung des Trinkwassers zu vermeiden. Unser Komplett-Service erspart dem Betreiber Kosten und Stress.
Vermietete Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen sind alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen. Sogenannte Mischbauten, d.h. Gebäude mit vermieteten Wohnungen sowie gewerblichen Betrieben fallen unter die jährliche Untersuchungspflicht analog wie Hotels und andere jährliche untersuchungspflichtige Gebäude.
Gemäß den technischen Regelwerken sind der Warmwasservorlauf, der Warmwasserrücklauf (Zirkulation) sowie die Endpunkte der jeweiligen Steigstränge in der Gebäudeperipherie zu beproben. Bei nur einem Steigstrang wären das dann 3 Wasserproben. Je Gebäudekonstruktion gibt es Wohnhäuser mit 1, 2 ,3, 20 oder sogar mehr als 50 Steigsträngen. Oft ist der Verlauf der Stränge und der notwendige Endbereich nicht einfach zu lokalisieren. Der Betreiber haftet hier für die richtige Erfassung der Stränge. Hier ist es in bestimmten Fällen ratsam, im Zweifel die notwendigen Stellen durch einen Sachverständigen festlegen zu lassen.