SENIOREN- UND PFLEGEHEIME
Für Pflegeeinrichtungen gelten zusätzliche Anforderungen über die Trinkwasserverordnung hinaus. Diese Einrichtungen erfordern eine besondere Rücksicht bei der Trinkwasserbereitstellung.
Das Immunsystem älterer Menschen ist grundsätzlich empfindlicher für Infektionen durch Legionellen. Das Trinkwassersystem sollte überall im Gebäude die vorgeschriebene Systemtemperatur permanent halten und ungenutzte Endstränge sind zu entfernen. Teilweise erfordert das Nutzerverhalten in diesen Einrichtungen zusätzliche Spülmaßnahmen, um einen bestimmungsgemäßen Betrieb nach VDI 6023 zu gewährleisten. Der Spülplan ist zur notwendigen Rechtssicherheit zu dokumentieren. In Pflegeheimen gelten wie in Kindergärten und anderen Einrichtungen mit Personen, die einer besonderen Fürsorgepflicht unterliegen, die Einhaltung von maximalen Warmwassertemperaturen an den Endstellen. Der Verbrühschutz für solche Einrichtungen ist einzelgesichert so einzustellen, dass am Auslauf der jeweiligen Armatur Wasser mit nicht mehr als 38°C austritt.