HOTELS UND GASTRONOMIE
Hotelbetriebe sind gemäß der neuen Trinkwasserverordnung verpflichtet, einmal jährlich ihr Trinkwasser auf Legionellen hin überprüfen zu lassen. Mittlerweile wird diese Prüfung bereits von vielen Gästen nachgefragt und scheint zukünftig auch ein Qualitätskriterium zu werden.
Für Hotelbetriebe bedeutet die jährliche Überprüfung auch eine Chance den Gästen zu zeigen, dass in dem Betrieb Trinkwasser mit höchster Qualität den Gästen zur Verfügung gestellt wird. Wobei gerade in dem Bereich der Hotellerie mit vielen Zimmern, verschiedenen Bereichen und Nutzungseigenarten es sehr wesentlich ist, alle für eine rechtsichere Untersuchung notwendigen Stellen zu erfassen. Nicht mehr und nicht weniger Stellen, sondern nur die richtige Anzahl entscheidet hier über die Rechtssicherheit für den Betreiber.
Gerade die oft wechselnden Gäste stellen grundsätzlich immer ein gewisses Risiko für den Hotelier dar. Im Fall eines Legionellenvorfalls wird geprüft, wo sich der Gast in den letzten Wochen zuvor aufgehalten bzw. geduscht hat. Bei einem konkreten Verdacht können so schnell bestimmte Betriebseinschränkungen verhängt werden. Die Folgen: Imageverlust und Umsatzeinbußen.
Mit einer korrekte Beprobung und einem regelkonformer Betrieb der Trinkwasseranlage lassen sich solche Risiken minimieren und i.d.R. vermeiden. Darüber hinaus bestehen für Hotels mit Küchenbetrieb bzw. Restaurantbetriebe auch Pflichten zur Überprüfung der Küchen auf andere Bakterien (E-Coli, Enterokokken etc.)